Montag, 7. April 2008

Runde Augengläser, Aufgewärmte und der Linkenhass der Gaardener Polizei

Viertägiger, politischer Prozess gegen Kieler Antifaschisten endet mit Verurteilung:

Staatsanwältin Füssinger geht in Berufung und macht Rückzieher

Am Mittwoch, 21.11.2007 wurde ein Kieler Antifaschist vorm Amtsgericht nach einem viertägigen Prozess wegen der angeblichen gefährlichen Körperverletzung an einem Neonazischläger zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 7,50 € (1125 €) verurteilt.

Anlass für den Prozesses war eine Auseinandersetzung zwischen stadtbekannten Neonazis und Antifaschisten am 01.04.2006 vor einem Gaardener Supermarkt. Die Verurteilung stützte sich dabei ausschließlich auf die Zeugenaussage eines bei der Auseinandersetzung anwesenden Begleiters der Neonazis und blendete die politisch motivierten einseitigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung der Anklage aus.

Begleitet war der Prozess von Anfang bis Ende von einer überwältigenden Beteiligung an den antifaschistischen Solidaritätsaktionen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Zunächst drohte für den Frühsommer 2008 die Neuauflage des Prozesses vorm Landgericht, nachdem die Staatsanwältin Füssinger in Berufung gegangen war. Diese zog sie jedoch im März überraschend zurück, womit das Urteil vom November rechtskräftig geworden ist.

Dies ist eine Zusammenfassung der Ereignisse im Herbst 2007 und davor und der Versuch einer politischen Einschätzung derer.


Der 1. April 2006

Vor über eineinhalb Jahren, am 01.04.2006 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den gleichermaßen für ihre Stumpfheit als auch ihre Brutalität stadtbekannten Nazischlägern Dennis R. und Alexander N., die von einem bis dato nicht als Rechter in Erscheinung getretenen H. begleitet wurden, und einer Gruppe Antifaschisten vor einem Supermarkt in Kiel-Gaarden. Bei dieser Auseinandersetzung wurde nicht nur einer der Antifas durch eine Messerattacke Dennis R.s schwer verletzt, sondern auch die Neonazis kamen nach eigener und polizeilicher Aussage nicht gänzlich unbescholten davon. Als die Polizei am Ort des Geschehens eintraf, fand sie dort zwar nicht einen Antifa, dafür aber die drei zum Teil angeschlagenen Neonazis vor. Obwohl Dennis R. noch sein blutiges Messer in der Hand hielt, war für die PolizeibeamtInnen klar: Hier muss sich ein antifaschistischer Überfall abgespielt haben, gegen den sich die unschuldigen Nazischläger haben verteidigen müssen! Zur Untermauerung dieser Annahme entlockten sie dem etwas widerwilligen Messerstecher eine Personenbeschreibung eines, ihm nach eigenen Angaben lang vorher bekannten linken Aktivisten mit „runden Augengläsern“ und eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Damit war der Grundstein für den kommenden staatlichen Angriff auf die Kieler autonome Antifaszene gelegt.


Die Wirkung der Repression

Auch die Kieler Polizei merkt sich natürlich aktive und unbequeme Linke, so dass sie sich die neonazistische Steilvorlage nicht nehmen ließ und sich aus ihrem Repertoire einer passenden Person mit „runden Augengläsern“ bediente, die es würdig war, für ihr politisches Engagement bestraft zu werden. Einen guten Monat später wurde einem linken Aktivisten verdeutlicht, dass er diese Person sein sollte: In den Morgenstunden des 11.05.06 kam es in Gaarden zur polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung und parallel eines PKWs, welcher verdächtigt wurde, als „Fluchtfahrzeug“ genutzt worden zu sein. Ziel dieser Aktion war laut Durchsuchungsbeschluss, vermeintliche, am 1. April zum Einsatz gekommene Tatwerkzeuge wie z.B. Baseballkeulen sicherzustellen. Zu einer solchen Keule wurde, nachdem man nichts Besseres fand, ein kurzer Holzstab umgedeutet und gleich noch die Situation genutzt, einen Computer zu beschlagnahmen. Angeblich in der Hoffnung, hier Aufzeichnungen und persönliche Beziehungen zu finden, die im Zusammenhang mit dem 1. April stehen könnten... Solche Hinweise fanden sich nicht.

Mit ihrem Vorhaben, durch die Repressionsmaßnahmen autonome Antifas einzuschüchtern, trafen die ErmittlerInnen jedoch ins Schwarze: Zwar fanden sich sofort nach der Durchsuchung FreundInnen und enge GenossInnen des Betroffenen zusammen, die die Antirepressionsgruppe 1. April ins Leben riefen, wir waren aber mit der Situation gänzlich überfordert und zunächst nicht in der Lage, auf den staatlichen Angriff zu reagieren. So dauerte es einige Wochen, bis die Hausdurchsuchung überhaupt öffentlich gemacht wurde. Das erste Flugblatt zum Thema ließ sogar ein halbes Jahr auf sich warten. Statt den Kontakt mit kühlköpfigeren GenossInnen zu suchen, schwiegen und vertuschten wir und überlegten stattdessen, wie mit Staatsanwaltschaft und Justiz um Gnade kooperiert werden könnte. Erst nachdem ein Genosse der Staatsanwaltschaft seinen Namen mit der Intention einer Zeugenaussage lieferte und kurz darauf als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wurde, begannen wir damit, uns Gedanken über Sinn und Funktion von Repression, das Verhältnis von Antifa zum Staat und die Zielsetzung unserer Prozessführung zu machen. Gleichzeitig wurde versucht, sich mit der Sache an die Szene zu wenden und öffentlicher damit umzugehen. Damit war zwar ein wichtiger Schritt getan, bedeutete allerdings kein Ende der Unsicherheit, der unklaren Zielsetzungen und der Überforderung der Antirepressionsgruppe, die zeitweise bis heute andauerten.


Ziele und Strategie der Prozessführung

In diesem Diskussionsprozess entschieden wir uns von Aussagen jeglicher Art Abstand zu nehmen. Dies begründete sich einerseits aus der Gefahr heraus, statt der erhofften Entlastungen, den Repressionsorganen noch mehr Namen und Baustoff für Konstrukte zu liefern. Andererseits zogen wir aus der Analyse, dass Repressionsmaßnahmen gegen die Linke immer zum Ziel haben, deren Strukturen zu schwächen und zu durchleuchten, den Schluss, dass jede Zusammenarbeit nur deren Sinne entsprechen könne. Aus einer Unsicherheit heraus gemachte Aussagen und die Hoffnung der Betroffenen auf eine „mildere“ Strafe, sind genau die Mechanismen, auf die staatliche Repression abzielt. Wir entschlossen uns stattdessen dazu, fortan keine Angaben mehr zu machen und stattdessen auf größtmöglichen öffentlichen Druck und eine solidarische Bewegung zu setzen.

In den ersten Monaten nach der Hausdurchsuchung zielte unsere Antirepressionsarbeit auf verschiedene, teils emotionale Erfolgswünsche ab: Die Nazis sollten eine juristische Bestrafung bekommen, der Genosse sollte einigermaßen heil aus der Sache rauskommen und öffentlich skandalisiert werden sollte das Ganze auch noch.

Aus der späteren Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Antifa zum Staat ergab sich, dass es keine antifaschistische Perspektive sein kann, auf die Bestrafungssysteme des Staates zu bauen oder ihr gar wirkliche Erfolgsaussichten beizumessen. Zum einen würde die Initiative in nicht mehr zu kontrollierende und linken Interessen entgegengesetzte Hände abgegeben werden, zum anderen ist das staatliche Bestrafungssystem bis zur Konsequenz Knast aus linker Perspektive sehr schwer bis gar nicht zu vertreten[1]. Erst Recht gilt dies für eine Stadt wie Kiel, wo der Spielraum und die Erfolgsaussichten für unabhängige antifaschistische Praxis, z.B. im Vergleich zu einer „National befreiten Zone“ in der tiefsten sächsischen Schweiz, recht hoch sind. Statt des Vertrauens in eine vermeintliche Gerechtigkeit der Justiz, entschlossen wir uns, auf unsere eigene Stärke und die eigenen Mittel im Kampf gegen Nazis zu setzen. Wenn Antifaschismus über bloße Symptombekämpfung hinaus gehen will, muss er sich in letzter Konsequenz auch gegen einen repressiven (und rassistischen National)staat und seine Zwangssysteme richten, die immerhin einen der Nährböden für das Erwachsen faschistischer Schläger bieten. Bei einer Zusammenarbeit von AntifaschistInnen mit dem Staat beißt sich die Katze also auf lange Sicht selbst in den Schwanz.

Ziel der Soliarbeit sollte es nun sein, die antifaschistische Praxis, die am 1. April 2006 von einigen Aktivisten in die Tat umgesetzt wurde, öffentlich so zu benennen und zu verteidigen, die staatlichen Repressionsschläge ebenfalls als solche zu benennen, ihre Ziele offenzulegen und neben andere Fälle einzureihen und schlussendlich dem angeklagten Genossen bestmöglich den Rücken zu stärken. Durch eine Skandalisierung des Prozesses und der Verhältnisse in denen er stattfinden kann, sollte ein öffentlicher Druck zu Gunsten des Angeklagten erzeugt werden.


Der Prozess

Der erste Prozesstag wurde, nachdem im Juni schließlich die Anklage erhoben wurde, im August auf den 19. Oktober 2007 gelegt. Vorgeladen waren neben dem Angeklagten die beiden an der Auseinandersetzung beteiligten Neonazizeugen Dennis R. und Alexander N. und ihr damaliger Begleiter, mehrere PolizeizeugInnen, PassantInnen und eine Angestellte des Supermarktes.

Am ersten Prozesstag wurden, nachdem der Angeklagte eine Prozesserklärung verlas und verkündete, aus politischen Gründen die Aussage zu verweigern, zunächst die Neonazis angehört. Dennis R. bestätigte wiederholt seine Messerattacke gegen einen Antifaschisten am 1. April 2006, konnte ansonsten außer der Benennung des Angeklagten als vermeintlichen Täter, den er an seinen „runden Augengläsern“ erkannt haben wollte, und seiner Version eines Überfalls von angeblich 15 vermummten und bewaffneten Personen, keine ernstzunehmenden Angaben über den Tatverlauf machen und bestritt selbst seine Zugehörigkeit zur Naziszene. Getoppt wurde das Ganze von dem im Anschluss vernommenen Alexander N., der außer der teils wortgetreuen Wiederholung der Überfallgeschichte und der Täteridentifizierung kaum in der Lage war, vollständige Sätze von sich zu geben und neben widersprechenden Angaben zum genauen Tathergang sogar die Vermutung äußerte, Dennis R. hätte vor dem Laden warten wollen, „um sich zu kloppen“.

Bis hierhin schien es selbst der Richterin und der Staatsanwältin unmöglich, die Anklage aufrecht zu erhalten und diese kommunizierten kopfschüttelnd ob der unbrauchbaren Aussagen der Nazis. Gerettet wurde sie durch die Aussage Nr. 3 des Neonazibegleiters, der sich als unbeteiligter neutraler Zeuge gab und die Fragmente seiner beiden Vorgänger in halbwegs klaren Worten zu einer einigermaßen verständlichen Geschichte verschmolz. Um diesen Anker nicht wieder aus der Hand zu geben, ignorierten Exekutive und Judikative die Einwände des Verteidigers, der Zeuge hätte von seinem angegebenen Standort abseits der Auseinandersetzung aus, keinen „Täter“ identifizieren können. Auch die Selbstbezichtigung, sich an jenem Tag im Zustand eines „Aufgewärmten“[2] befunden zu haben, konnte der Richterin keinen Anlass geben, an der Glaubwürdigkeit des Zeugen zu zweifeln.

Nach einer mehr als siebenstündigen Verhandlung wurde der Prozess schließlich auf den 05.11. vertagt. An diesem Tag wurde die Einschätzung von AntifaschistInnen bestätigt, dass das gesamte Ermittlungsverfahren von Anfang an dazu da war, Druck auf die Linke auszuüben und sie auszuschnüffeln: Ein Zeuge, der am 1. April 2006 seinen Einkauf im Supermarkt erledigte, gab an, nichts gesehen und dies auch den eintreffenden BeamtInnen mitgeteilt zu haben. Dennoch war eine falsche Aussage protokolliert, er habe 15 schwarz gekleidete Personen vom Parkplatz rennen sehen. Dies erklärte sich der Zeuge damit, dass er schon damals das Gefühl gehabt habe, die Polizei wolle ihm eine Aussage in den Mund legen...

Beim Verhör verschiedener Ermittlungsbeamter bewahrheitete sich, dass von Anfang an nie in Erwägung gezogen wurde, gegen die Neonazis zu ermitteln. Darüber hinaus wurde eine unsichere Identifizierung als Beweis verwertet und eingestanden, von Anfang an von der Schuld des Angeklagten ausgegangen zu sein, da der ja polizeibekannt sei. Auch dieser Verhandlungstag endete mit einer Vertagung auf den 19.11. .

Der dritte Verhandlungstag zwei Wochen später war neben zwei weiteren ZeugInnenanhörungen geprägt von verschiedenen Anträgen zur Befangenheit der Richterin, zur Unglaubwürdigkeit der Neonazizeugen und zur örtlichen Begebenheit des Tatortes. Diese wurden größtenteils abgelehnt. Der Verteidiger kritisierte daraufhin, das Gericht würde damit verhindern, dass die unvollständigen und einseitigen Ermittlungen gegen Linke in diesem politischen Prozess durch wichtige fehlende Details ergänzt würden. Der Tag endete, mal wieder, mit einer Vertagung.

Am letzten Prozesstag am 21.11. wurde der Genosse schließlich wegen der gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Staatsanwältin Füssinger hatte vorher eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf drei Jahre Bewährung sowie 60 gemeinnützige Arbeitsstunden „zum drüber Nachdenken“ (!) gefordert, der Verteidiger des Angeklagten plädierte natürlich auf Freispruch.

In ihrem Plädoyer machte die Staatsanwältin deutlich, dass sie keine Hinweise auf eine Unglaubwürdigkeit der Darstellung der Neonazizeugen sähe. Außerdem stelle es ihrer Meinung nach keinesfalls eine Bedrohung dar, wenn sich in einer Entfernung von nur fünf Metern, ein bekannter Neonazi mit einem erhobenen Messer auf Antifaschisten zu bewegt. Der Verteidiger kritisierte wiederholt, die Polizei habe von Anfang an ausschließlich gegen Linke ermittelt und damit einen politischen Schauprozess vorbereitet, der von der Staatsanwaltschaft und der Justiz ausgeführt wurde. Die Richterin stützte ihr Urteil weitestgehend auf die Aussage des Begleiters der zwei Neonazis. Deren Aussagen wiederum hielt sie für unglaubwürdig...

Welch ermutigenden Effekt dieser staatliche Freifahrtsschein auf das Handeln der beiden Nazischläger hat, zeigt, dass sowohl R. als auch N. seit dem Prozess durch erneute Belästigungen und Einschüchterungsversuche aufgefallen sind. Besonders bekannt kommt uns ein Fall vor, bei dem Alexander N. mit entsprechenden Begleitern auf dem Kieler Weihnachtsmarkt zunächst versuchte, eine Gruppe nicht-rechter Besucher zu bedrohen und als diese sich davon nicht beeindrucken ließen, die Polizei rief und willkürlich Anzeigen machte. Wiederum laufen nun zwei Ermittlungsverfahren gegen Menschen, die sich dagegen gewehrt haben sollen, Opfer von Nazigewalt zu werden. Ihnen und allen Anderen, die sich dem alltäglichen Naziterror entgegenstellen, gilt unsere Solidarität.


Die Solidarität

Zu den positiven Momenten des Prozesses gehörte die große, kontinuierliche Beteiligung an den zahlreichen öffentlichen Solidaritätsbekundungen. Bereits vor dem ersten Prozesstag fand unter dem Motto „Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten! Der Kampf gegen (Neo)Nazis ist notwendig! Gegen die Kriminalisierung linken Widerstands!“ am 13.10. in der Kieler Innenstadt die „antifaschistische Antirepressionsdemo“ statt. Diese wurde von zwölf Gruppen aus dem linksradikalen Spektrum getragen und vom Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus in Kiel unterstützt. An der Demonstration nahmen über 400 Menschen teil. Sie war damit ein Mut machender Auftakt für die folgenden Wochen.

An allen vier Prozesstagen fanden vor dem Amtsgericht Kundgebungen statt. Am ersten Prozesstag nahmen knapp 200 Menschen an ihr teil. Zudem bewegten sich am zweiten und dritten Prozesstag in aller Frühe jeweils um die 50 Menschen als morgendliche Demo zum Gericht. Auch im Gerichtssaal wurde der angeklagte Genosse nicht allein gelassen: Alle Plätze waren an jedem Prozesstag mit solidarischen GenossInnen und FreundInnen besetzt, die sich auch von den absolut schikanösen Einlasskontrollen inklusive Leibesvisitationen nicht abschrecken ließen. Darüber hinaus gab es weitere kleine Soliaktionen, z.B. Redebeiträge auf Demonstrationen, Solikonzerte oder Flugblattverteilen in der City.

Der gefühlte Höhepunkt der Aktionsreihe war der Tag der Verurteilung selbst, der 21.11. : Unmittelbar nach Urteilsverkündung zogen etwa 70 AntifaschistInnen spontan und lautstark vom Gericht durch die City nach Gaarden. Hier fand Abends dann eine weitere Spontandemo statt: 200 wütende TeilnehmerInnen zogen entschlossen und lautstark, begleitet von vielfältigem Feuerwerk quer durch den Stadtteil. Die Polizei war absolut überrumpelt und traute sich nicht mit ihren vorhandenen Einsatzkräften die Demo zu stoppen oder auch nur zu begleiten. Im Laufe der Nacht wurde die Polizei durch diverse brennende Mülltonnen in Gaarden auf Trab gehalten. Die Aktion wurde von vielen als emotionaler Befreiungsmoment gegen die Repressionsmaschine nach mehreren Kräfte zehrenden, frustigen Wochen empfunden und war somit absolut notwendig und damit ein voller Erfolg.

Abseits der großartigen Soliaktionen auf der Straße wurde die gesamte Kampagne allerdings leider (wie zu oft) nur von sehr wenigen, durch die vielen zu organisierenden Dinge überlasteten AktivistInnen getragen. Auch wenn dies sicherlich in der Mitverantwortung von uns, der Antirepressionsgruppe selbst liegt, wäre eine regere Teilnahme an den Vorbereitungstreffen dringend nötig gewesen. Dies ist ein Versäumnis, welches es bei zukünftigen Prozessen unbedingt zu ändern gilt!


Die Presse

Abgesehen von den unabhängigen lokalen wie überregionalen linken Medien, wo regelmäßig über das Verfahren und den Prozess berichtet wurde, konnte eine Berichterstattung zu diesem Thema ausschließlich von der Lokalpresse erwartet werden, die in Kiel von den Kieler Nachrichten repräsentiert wird. Diese ignorierte zunächst mehrere Pressemitteilungen und sogar die für Kieler Verhältnisse recht große Demo am 13.10. trotz kontinuierlicher Pressearbeit. Nach dem ersten Verhandlungstag fand der Prozess in der KN vom 20.10. erstmals Erwähnung. Bereits in der Überschrift wurde die Vorverurteilung durch den Gerichtsreporter Thomas Geyer deutlich, die durch die Anführungszeichen die Antwort auf die Frage „ „Courage“ oder brutaler Überfall?“ gleich mitlieferte. Während im recht umfangreichen Text verschiedene Positionen, auch die der Antirepressionsgruppe und des Angeklagten, gegenübergestellt wurden, war in der Einleitung die Nazi-Version vom „autonomen Rollkommando“ gleich als wahrer Tathergang übernommen. Dennoch sorgte der halbseitige Artikel für eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung des Prozesses in Kiel. Scheinbar passte dies nicht ins politische Interesse der KN (oder wessen auch immer) und aus der nahe liegenden Angst, der/die LeserIn könnte sich durch eigene Gedanken ein anderes Urteil über den Prozess bilden, wurden die nachfolgenden drei Prozesstage samt der Begleitaktionen vollständig verschwiegen. Erst dadurch, dass ein Redakteur des Gaardener Lokalteils über die abendliche Spontandemo nach der Verurteilung berichtete und dabei größtenteils auf das Statement zum Prozessausgang der Antirepressionsgruppe zurückgriff, sah sich Geyer noch mal dazu veranlasst, drei Tage nach dem Urteil, eine bereinigte, justizhörige Sicht zu veröffentlichen. Irgendwem schien es nicht zu passen, wenn der Prozess als „politisch gewollter Schauprozess gegen einen Antifaschisten“ in die Archive eingehen würde. In der Überschrift des erneuten Halbseiters stellt er daher als erwiesen fest: „ „Aktivisten“ nahmen sich Neonazis vor“. Im Folgenden wurde zudem wieder einmal durch stetige Anführungszeichen der politische Anspruch der Antifaschisten infrage gestellt...


Der Wille zählt!

Spätestens mit der Verurteilung wurde klar: Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Genossen war von Anfang an darauf ausgelegt, einen polizeibekannten linken Aktivisten zu verurteilen und auf diesem Wege zu versuchen, ihn ruhig zu stellen. Den Grundstein legte die Gaardener Polizei dafür bereits am 1. April 2006. Als sie auf dem Parkplatz die lädierten Neonazis auffand, interessierte sie sich, trotz eindeutiger Beweise wie dem blutigen Messer, nicht dafür einen Sachverhalt aufzuklären oder gar gegen die stadtbekannten Nazis zu ermitteln, sondern entlockte ihnen halbherzige Aussagen über den Tatverlauf und Personenbeschreibungen, die ihr die Möglichkeit gaben, endlich mal wieder gegen die verhasste Gaardener linke Szene vorzugehen. Diese Vorgehensweise ist nicht neu: Schon als es im April 2004 im Stadtteil einen spontanen Aufstand gegen einen NPD-Stand kam, bei dem auch die Polizei alles andere als gut abschnitt, wurden in seiner Folge zwei Antifaschisten unter waghalsigen Konstruktionen verurteilt. Am Abend der Aktion rächte sich die Gaardener Polizei für die Niederlage, indem sie zwei Partys stürmte, auf denen sie Linke vermutete. Genauso kommt es in Gaarden immer wieder zu Schikanen gegen PlaktiererInnen, besonders dann, wenn es sich um politische Plakate handelt. Die Stadtteilpolizei scheint eine große Angst davor zu haben, dass sich das dort vorhandene recht große linkssubversive Potential entlädt oder organisiert, weshalb sie versucht, immer dann wenn es hier mal zu größeren Aktionen kommt, Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich Beteiligte loszutreten, seien auch noch so wenig Beweise oder Anhaltspunkte vorhanden. Diese Angst zeigt sich auch darin, dass die Polizei es sich trotz vorhandener Kräfte nicht traute, die Spontandemo nach der Verurteilung aufzuhalten oder zu begleiten, obwohl sie, wenn sie sich nicht einer so großen Stärke gegenübersieht, wegen jeder Kleinigkeit Menschen kontrolliert und belästigt, besonders wenn es sich um Linke handelt.

Zurück: Die Grundlage der Gaardener Ermittlungsbeamten wurde vom Politkommissariat K5 dankend aufgenommen, auch hier war der Angeklagte als langjähriger Querulant bekannt. Ermittelt wurde weiter ausschließlich gegen links: Es kam zur Hausdurchsuchung, den Nazizeugen wurden weitere unkonkrete Aussagen entlockt und zu eindeutigen „Identifizierungen“ weiterer Personen umgemünzt und ihr Tatverlauf komplett übernommen.

Unter diesen Vorraussetzungen eröffnete die Staatsanwaltschaft die Anklage, um das Verfahren mit einer Verurteilung erfolgreich abzuschließen. Der Richterin sollte es einfach gemacht werden, auf dieser zusammenkonstruierten „eindeutigen“ Beweislage der Polizei, dieses Ziel zu vollstrecken. Ihnen kam allerdings die recht große Öffentlichkeit dazwischen, die durch die verschiedenen antifaschistischen Aktionen geschaffen wurde. AntifaschistInnen stellten klar, wer da wofür vor Gericht stand, wer die belastenden Zeugen waren und wie die vorbereitenden polizeilichen Ermittlungen gelaufen sind. Die Konstruktion drohte ins Wanken zu geraten und Staatsanwaltschaft wie Justiz hofften darauf, dass die öffentliche Aufmerksamkeit durch stetiges Vertagen die Puste ausgeht oder sich vielleicht doch noch einE brauchbareR ZeugIn findet. Beides war nicht der Fall.

Dennoch hielt die Staatsanwältin am Verurteilungswillen und an der Geschichte von der klaren Beweislage fest. Alles andere wäre ein Eingeständnis gewesen, dass die vorausgegangenen Ermittlungen einseitig und politisch motiviert, also nichts als ein Mittel zur Bekämpfung der verhassten Gaardener Linke waren.

Das gleiche Problem hatte die Richterin. Auch sie musste sich entscheiden, ob sie sich gegen die Staatsanwaltschaft und die Polizei stellt oder ob sie unter kritischer Beobachtung ein offensichtlich skandalöses Urteil zur Ruhigstellung eines Antifa-Aktivisten spricht. Sie ging einen halbherzigen Weg, indem sie zwar rein juristisch betrachtet ein „mildes“ Urteil verhängte, aber gleichzeitig die Ermittlungen nicht anzweifelte.


Zahnlose Tigerin Füssinger geht in Berufung und knickt ein

Damit war die Richterin den Prozess los, aber weder wir, noch die Staatsanwaltschaft konnte mit diesem Mittelweg leben. Während AntifaschistInnen mit zwei Spontandemos darauf reagierten, ging die Staatsanwältin Füssinger gegen das Urteil in Berufung. Sie visierte scheinbar an, das Ermittlungsziel der Ruhigstellung durch eine möglichst harte Bestrafung des Angeklagten und ein Maximum an abschreckender Wirkung nun in zweiter Instanz vorm Landgericht doch noch zu erreichen. Wir kündigten daraufhin vorsorglich eine erneute Öffentlichkeitsoffensive für den Fall an, dass es tatsächlich zu einer Neuauflage der Verhandlung kommen würde. Im März diesen Jahres zog Füssinger die Berufung, für uns überraschend, nun doch wieder zurück, womit das Urteil vom 21.11.07 rechtskräftig wird.

Welche Rolle dabei die Abwendung von erneutem öffentlichen Druck gespielt hat, kann nur gemutmaßt werden.

Noch kurz zu den Gründen, warum auch wir unsere, aus juristisch-taktischen Gründen eingelegte Revision, zurückgezogen haben. Wir hatten vom Urteilsspruch an aus verschiedenen Gründen kein Interesse an einer Neuverhandlung: Zum einen sehen wir keine juristischen Erfolgschancen vorm Landgericht. Wir sind davon überzeugt, dass sich auch in einer neuen Instanz nichts an dem Verurteilungswillen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ändern wird, auch der eigenwilligen Interpretation der unveränderten Beweislage stünde hier weiterhin nichts im Wege. Der einzige Erfolg versprechende Grund zur Fortführung des Prozesses wäre es, die geschaffene gute propagandistische Grundlage aus der ersten Instanz zu nutzen, den Prozess weiter politisch zu begleiten und ihn als Instrument der Aufklärung zu begreifen. Dies würde allerdings erfordern, das hohe Level der Öffentlichkeitsarbeit beibehalten zu müssen. Damit wären wir bei unserem Hauptgrund, auf eine Fortführung zu verzichten: Sowohl der Betroffene, als auch seine UnterstützerInnen können dies nicht mehr gewährleisten, wie wir bereits an verschiedenen Stellen zuvor verkündet haben. Mit einer solchen Ausgangssituation ist uns das Risiko einer höheren Verurteilung, weiterer Kosten und erneutem hohen Arbeitsaufwand zu hoch, auch wenn die zurückgezogene Berufung der Staatsanwältin durchaus als eine verlockende Einladung, ihren vorgegeben Ablauf zu stören, interpretiert werden kann. Wir sind aber mit der intensiven Prozessarbeit und einer sehr dünnen Personaldecke an unsere Grenzen gegangen und haben uns sowohl persönlich, als auch unsere politische Arbeit so davon vereinnahmen lassen, dass fast jeglicher Spaß an der Gruppe, permanentem Stress gewichen ist. Da trotz erneuter Aufrufe, sich an der Gruppe zu beteiligen, nur wenige frische AktivistInnen zu uns gestoßen sind, würde sich daran scheinbar auch in Zukunft nichts ändern. Um nicht vollends auszubrennen, haben wir uns deshalb entschlossen, die Antirepressionsgruppe 1. April auf Eis zu legen (und bei einer zu erwartenden Einstellung der beiden noch offenen Verfahren aufzulösen). Stattdessen planen wir, uns der Unterstützung anderer Repressionsbetroffener in Kiel, die es derzeit ja zu genüge gibt und auf deren Treffen es leider nicht viel besser aussieht, zu widmen.


Was bleibt hängen?

Zweifelsohne haben wir in den letzten 1 ¾ Jahren einen Haufen schlechter und guter Erfahrungen gemacht, die wir nun mit in die zweite Runde oder in andere politische Arbeit nehmen werden. Vor vielen Dingen stehen wir wahrscheinlich noch genauso unsicher wie vorher und wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Folgendes leichter gesagt als getan ist. Wir wollen trotzdem noch mal allen GenossInnen, die in einer ähnlichen Lage wie wir stecken, ein paar (für viele wahrscheinlich nicht gerade neue aber trotzdem wichtige) Denkanstöße mit auf den Weg geben:

  1. Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz sind für uns keine geeigneten PartnerInnen in der politischen Auseinandersetzung. Dies gilt auch für den Kampf gegen Nazis. Hieraus folgt, wenn irgendwie möglich auf jegliche Aussagen zu verzichten und keinen politischen Nutzen in der juristischen Bestrafung von Nazis zu sehen. Der Staat hat ein machterhaltendes, aber kein antifaschistisches Interesse. Eine emotional erhoffte Repression gegen Nazis kann sich jederzeit genauso gegen uns richten und wird das Naziproblem niemals lösen können.

  1. Eure GenossInnen haben ein Informationsrecht und eine Solidaritätspflicht! Informiert Eure GenossInnen über Repressionsfälle, letztendlich sind tatsächlich alle gemeint und alle können noch getroffen werden. Besteht deshalb auch auf Unterstützung durch die Szene. Verzichtet darauf nicht, nur weil ihr Angst davor habt zu diskutieren oder Fehler oder Unwissenheit einzugestehen. Klar kann das erstmal nervig sein, ist aber absolut notwendig, um zu einer einigermaßen geordneten Prozessführung zu gelangen und schon 1000x gemachte Fehler nicht endlos zu wiederholen. Stellt Euch die Frage nach den Zielen Eurer Soliarbeit und der Prozessführung und werdet Euch klar darüber, was ihr dabei leisten könnt. Seid ehrlich zu Euch selbst, Schönreden und Klugscheißen ist dabei nicht angesagt.

  1. Unterstützt von Repression betroffene GenossInnen! Macht ihnen keine Handlungsvorschriften, aber gebt ihnen Eure Erfahrungen weiter. Versucht Betroffene dazu zu bewegen, sich Unterstützung zu holen und zu einem Treffen einzuladen. Lasst Betroffene nicht mit der Soliarbeit alleine. Das ist unser aller Job, also bringt Euch in die Vorbereitungen ein.

Gelegenheiten, uns in der Antirepressionsarbeit zu üben, hatten und haben wir derzeit ja leider auch in Kiel mehr als genug. Seien es die zwei angeklagten GenossInnen im Castor-Prozess, die vier Kieler Antifaschisten, denen schwerer Landfriedensbruch beim Naziaufmarsch in Jena vorgeworfen wird, die Betroffenen der Pölchow-Ermittlungen, die zwei der Körperverletzung beim Naziaufmarsch in Rostock beschuldigten, die Festgenommenen von der Köpi-Demo in Berlin, der Totalverweigerer Moritz oder die Zeugin im Hamburger/Oldesloer-129a-Verfahren. Die Hetze gegen Autonome nicht zuletzt im Zuge des G8-Gipfels in Heiligendamm scheint seine Früchte zu tragen und die Ankündigung des Staates, hart durchgreifen zu wollen, schlägt sich in einer Flut von derzeitigen Ermittlungsverfahren nieder. Lassen wir uns nicht klein kriegen und die Betroffenen nicht im Regen stehen.

Der Kampf geht weiter!

Antirepressionsgruppe 1. April, April 2008

Spendet für den verurteilten Genossen:


Rote Hilfe e.V.
Kto.: 882 142 07
BLZ: 200 100 20
Postbank Hamburg
Stichwort: 1. April (wichtig!)

Kontakt: antirepression1april@gmx.net



[1] Die Diskussion hierzu ergab bisher keine einheitliche Gruppenposition.

[2] Die Antirepressionsgruppe 1. April interpretiert dies nach ausgiebiger Diskussion als einen vorabendlichen Vollrausch, der durch das Weitersaufen am nächsten Tag wieder „aufgewärmt“, also reaktiviert wird.

PRESSEMITTEILUNG, 07.04.2008: Staatsanwältin zieht Berufung zurück

- Prozess gegen Kieler Antifaschist: Staatsanwältin Füssinger zieht Berufung zurück

- Urteil des Amtsgericht vom 21.11.07 wird rechtskräftig

- Sabine Münzer: "Füssinger hat hiermit die stressfreie Variante gewählt. Nun warten wir auf die sofortige Einstellung der noch laufenden Verfahren."


Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Staatsanwältin Füssinger im März die eingelegte Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Kiel gegen einen Kieler Antifaschisten wegen der vermeintlichen „gefährlichen Körperverletzung“ an einem stadtbekannten Neonazischläger vom 21.11.07 zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses zunächst als zu mild gewertet und fokussierte offensichtlich ein höheres Strafmaß bei einer Neuverhandlung vorm Landgericht an.
Damit wird nun die verhängte Geldstrafe von 1125 € rechtskräftig.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April äußerte sich dazu: "Die Staatsanwältin Füssinger hat sich bei der Abwägung zwischen ihrem Vorhaben, das ohnehin schon unerträgliche Urteil noch übertrumpfen zu wollen und damit ein noch deutlicheres abschreckendes Exempel an alle aktiven AntifaschistInnen zu statuieren und der zu erwartendem erneuten Protestwelle, scheinbar für die stressfreiere Variante entschieden. Wir denken daher, dass die Staatsanwaltschaft dementsprechend nun die noch laufenden Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche oder tatsächliche Antifaschisten im Zusammenhang mit dem 1. April 2006 schleunigst einstellen wird."

Hintergrund des brisanten Verfahrens war eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und einer Gruppe Antifaschisten am 1. April 2006. Obwohl weder der Tatverlauf geklärt noch der Angeklagte als Beteiligter identifiziert werden konnte, stützte sich die Richterin in ihrem Urteil auf eine einzige von einer Vielzahl ZeugInnenaussagen, den widersprüchlichen und unglaubwürdigen Bericht eines Begleiters der Neonazischläger.
Obwohl die Polizei am Tatort lediglich die Neonazis antraf und bei einem sogar ein blutiges Messer feststellte, wurde von Anfang an ausschließlich und ohne jeden Beweis in Richtung eines der Kieler Polizei zu unbequemen linken Aktivisten ermittelt. Dabei wurde, für ein Körperverletzungsdelikt absolut unüblich, die Wohnung des Angeklagten durchsucht, einem Passanten eine falsche Zeugenaussage in den Mund gelegt, unkonkrete Aussagen verwendet und vermeintliche Tatwerkzeuge herbeikonstruiert. Im Prozess wurden dem Verteidiger zudem wichtige entlastende Beweisanträge verwehrt.

Der Prozess wurde im Herbst 2007 fast zwei Monate von einer Vielzahl von Protestaktionen und Demonstrationen in der Stadt, vorm und im Gericht begleitet, an denen sich insgesamt einige hundert AntifaschistInnen beteiligten. Höhepunkt war, neben der großen Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen in der Kieler Innenstadt am 13.10.2006 im Vorfeld des ersten Prozesstages, eine wütende, kämpferische Spontandemo am Abend der Verurteilung im Stadtteil Gaarden, an der sich etwa 200 Menschen beteiligten und deren Entschlossenheit die Polizei einen Abend lang stark verunsicherte.

Freitag, 11. Januar 2008

PRESSEMITTEILUNG, 11.01.2008 zur Berufung der Staatsanwaltschaft

- Staatsanwältin Füssinger legt Berufung gegen Urteil vom 21.11.07 im Prozess gegen Kieler Antifaschisten ein

- AntifaschistInnen kündigen im Falle einer drohenden Neuverhandlung vorm Landgericht im Frühsommer 2008 erneute Öffentlichkeitsoffensive an

- Sabine Münzer: "Hardlinerin Füssinger will die skandalöse polizeistaatliche Repressionslinie gegen die Kieler Linke knallhart zu Ende gehen!"


Wie kürzlich bekannt wurde, legte die Staatsanwältin Füssinger am 26. November 2007 Berufung gegen das Urteil in dem am 21. November mit einer Verurteilung zu Ende gegangenen viertägigen Prozess vorm Amtsgericht Kiel gegen einen Kieler Antifaschisten wegen der vermeintlichen "gefährlichen Körperverletzung" an einem stadtbekannten Neonazischläger ein. Damit droht voraussichtlich im Frühsommer dieses Jahres eine Neuauflage der Verhandlung vorm Landgericht.

Hintergrund des brisanten Verfahrens ist eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und einer Gruppe Antifaschisten am 1. April 2006. Obwohl weder der Tatverlauf geklärt noch der Angeklagte als Beteiligter identifiziert werden konnte, stützte sich die Richterin in ihrem Urteil auf eine einzige von einer Vielzahl ZeugInnenaussagen, den widersprüchlichen und unglaubwürdigen Bericht eines Begleiters der Neonazischläger.
Obwohl die Polizei am Tatort lediglich die Neonazis antraf und bei einem sogar ein blutiges Messer feststellte, wurde von Anfang an ausschließlich und ohne jeden Beweis in Richtung eines der Kieler Polizei zu unbequemen linken Aktivisten ermittelt. Dabei wurde, für ein Körperverletzungsdelikt absolut unüblich, die Wohnung des Angeklagten durchsucht, einem Passanten eine falsche Zeugenaussage in den Mund gelegt, unkonkrete Aussagen verwendet und vermeintliche Tatwerkzeuge herbeikonstruiert. Im Prozess wurden dem Verteidiger zudem wichtige entlastende Beweisanträge verwehrt.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April äußerte sich dazu: "Es ist bezeichnend für die Hardliner-Staatsanwältin Füssinger, dass sie an der mit den einseitigen polizeilichen Ermittlungen eingeschlagenen krassen Repressionslinie, die von Anfang an nur darauf abzielte, ein abschreckendes Exempel gegen einen aktiven Linken zu statuieren, festhält. Nachdem die Richterin sich nicht zu einem naheliegenden Freispruch hatte durchringen können - dies wäre schließlich ein Eingeständnis der politisch motivierten Ermittlungen gewesen -, sah sich diese ob des Skandals, einen aktiven Antifaschisten für sein Engagement zu einer Haftstrafe zu verurteilen, offensichtlich zumindest mit solchen Gewissensbissen konfrontiert, dass sie eine - rein juristisch betrachtet - vergleichsweise milde Strafe verhängte. Dies passte der antilinken Koalition aus Staatsanwaltschaft und Polizei nicht in den Kram, weshalb sie nun einen weiteren Versuch unternimmt, das ohnehin schon unerträgliche Urteil noch zu übertrumpfen. Sollte es tatsächlich zu einer Neuverhandlung vorm Landgericht kommen, darf auch wieder mit einer massiven öffentlichen Präsenz von antifaschistischem Protest gerechnet werden!"

Der Prozess, der mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1250 € endete, war im Herbst 2007 über fast zwei Monate begleitet von einer Vielzahl von Protestaktionen und Demonstrationen in der Stadt, vorm und im Gericht, an denen sich insgesamt einige hundert AntifaschistInnen beteiligten. Höhepunkt war, neben der großen Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen in der Kieler Innenstadt am 13.10.2006 im Vorfeld des ersten Prozesstages, eine wütende, kämpferische Spontandemo am Abend der Verurteilung im Stadtteil Gaarden, an der sich etwa 200 Menschen beteiligten und deren Entschlossenheit die Polizei einen Abend lang stark verunsicherte.

Freitag, 21. Dezember 2007

SPENDET für den verurteilten Antifaschisten!

DER PROZESS IST VORBEI, DIE SOLIDARITÄT NICHT:

Wir erinnern uns: Am Mittwoch, 21.11.2007 wurde ein Kieler Antifaschist vorm Amtsgericht nach einem viertägigen Mammutprozess wegen einer "gefährlichen Körperverletzung" an einem Neonazischläger zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 7,50 € (1125 €) verurteilt.

Anlass des Prozess’ war eine Auseinandersetzung zwischen stadtbekannten Neonazis und Antifaschisten am 01.04.2006 vor einem Gaardener Supermarkt. Die Verurteilung stützte sich dabei ausschließlich auf die Zeugenaussage eines bei der Auseinandersetzung anwesenden Neonazis und blendete die politisch gewollten einseitigen, schlampigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung der Anklage aus.

Begleitet war der Prozess von Anfang bis Ende von einer überwältigenden Beteiligung an zahlreichen antifaschistischen Solidaritätsaktionen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals.

Der Prozess ist nun vorbei und das Urteil gesprochen. Für den betroffenen Genossen bedeutet dies, dass er demnächst die Strafe abzudrücken hat und außerdem noch weitere Kosten (z.B. für seinen Anwalt) auf ihn zukommen werden. Da unser derzeitiger Kontostand (bereits die Öffentlichkeitsarbeit hat so einige Euros verschlungen) die ausstehenden Zahlungen nicht decken werden kann, rufen wir Euch auf auch jetzt noch solidarisch zu sein und Euer Weihnachtsgeld (sofern ihr noch welches bekommt) oder den einen oder anderen Taler auf unser Solikonto bei der Roten Hilfe zu spenden:


Rote Hilfe e.V.
Kto.: 882 142 07
BLZ: 200 100 20
Postbank Hamburg
Stichwort: 1. April (wichtig!)


Dieser Spendenaufruf soll eine tatsächliche Zusammenfassung der Ereignisse aus unserer Perspektive übrigens nicht ersetzen. Diese ist definitiv in Planung. Habt Geduld!


Antirepressionsgruppe 1. April, Dezember 2007

Donnerstag, 22. November 2007

PRESSEMITTEILUNG zur abendlichen Spontandemo in Gaarden

- 200 TeilnehmerInnen auf abendlicher Spontandemo in Gaarden

- Stimmungsvolle Entfaltung durch abwesende Polizei ermöglicht

- Sabine Münzer: "Notwendige Reaktion auf skandalösen Schauprozess!"


Gestern, am Mittwoch, 21. November versammelten sich unter dem Motto "Staat und Nazis Hand in Hand - unsere Antwort Widerstand!" etwa 200 Menschen an der Räucherei in der Preetzer Straße in Kiel-Gaarden, um gegen die nachmittägliche Verurteilung eines Antifaschisten wegen gefährlicher Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger zu demonstrieren. Um 21.15 Uhr startete der Protestzug, der sich einmal quer durchs Viertel bewegte und sich nach etwa einer halben auf dem Vinetaplatz auflöste.

Die Polizei schien von der Größe und der kämpferischen Stimmung der Demonstration überrascht zu sein und war lediglich mit einem Streifenwagen an der Route präsent. Dadurch konnte sich eine lautstarke, befreite Stimmung entfalten, die von zahlreichem Feuerwerk untermalt wurde.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April begrüßte die spontane Versammlung: „Diese Unmutsbekundung war die notwendige Reaktion auf einen politisch gewollten, viertägigen Schauprozess gegen einen Antifaschisten. Die Wut über die Kriminalisierung linker Aktivisten ist auch in Kiel mit diesem Mammutprozess stetig gewachsen und hat sich gestern in Kiel-Gaarden entladen.“

Mittwoch, 21. November 2007

PRESSEMITTEILUNG zur Verurteilung, 21.11.2007

- Vierter Prozesstag gegen Kieler Antifaschisten endet mit Verurteilung

- 70 AntifaschistInnen demonstrieren im Anschluss ihren Unmut in der Kieler Innenstadt

- Sabine Münzer: "Verurteilung politisch gewollt!!"


Heute, am Mittwoch, 21. November fand vorm Amtsgericht Kiel der vierte und letzte Prozesstag gegen einen Kieler Antifaschisten statt. Dieser wurde wegen der gefährlichen Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsanwältin hatte vorher eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf drei Jahre Bewährung sowie 60 gemeinnützige Arbeitsstunden gefordert, der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch.

In ihrem Plädoyer machte die Staatsanwältin deutlich, dass sie keine Hinweise auf eine Unglaubwürdigkeit der Darstellung der Neonazizeugen sieht. Außerdem stelle es ihrer Meinung nach keinesfalls eine Bedrohung dar, wenn sich in einer Entfernung von nur fünf Metern ein bekannter Neonazi mit einem erhobenen Messer auf Antifaschisten zu bewegt. Der Verteidiger kritisierte wiederholt, die Polizei hätte von Anfang an ausschließlich gegen Linke ermittelt und damit einen politischen Schauprozess vorbereitet, der von der Staatsanwaltschaft und der Justiz ausgeführt wurde. Die Richterin stützte ihr Urteil weitestgehend auf einen der drei an der Auseinandersetzung vom 1. April 2006 beteiligten Neonazis, den sie für glaubwürdig halte.

Schon vor Verhandlungsbeginn versammelten sich vorm Amtsgericht etwa 40 AntifaschistInnen zu einer Spontankundgebung, auch der Gerichtssaal war wiederholt zu klein für den großen Andrang von politischen Weggefährten und Freunden des Angeklagten. Nach der Urteilsverkündung demonstrierten etwa 70 AntifaschistInnen spontan gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands lautstark durch die Kieler Innenstadt in den Stadtteil Gaarden.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April kritisierte die Verurteilung: „Die Polizei hat mit ihren schlampigen und tendenziösen Ermittlungen auf der Grundlage von Aussagen bekannter Neonazis gezielt darauf hingearbeitet, einen unbequemen linken Aktivisten zu bestrafen. Die Botschaft ist eindeutig: Notwendiger unabhängiger antifaschistischer Widerstand ist politisch nicht gewollt! Diese Bestrafung soll die linke Szene Kiels lähmen und unter Druck setzen. Das diese sich das nicht widerspruchslos gefallen lässt, zeigt die riesige Solidarität, die der Angeklagte während der letzten Wochen erfahren hat. Dass die Solidarität nicht mit einem Urteilsspruch abreißt, demonstrierten heute Nachmittag 70 AntifaschistInnen.“

Auf Handzetteln und im Internet mobilisieren AntifaschistInnen für eine weitere Spontandemonstration heute Abend in Kiel-Gaarden.

Montag, 19. November 2007

SPONTANKUNDGEBUNG vorm Gericht am 21.11.

Zur Begleitung des vierten und vorraussichtlich letzten Prozesstages am MITTWOCH, 21. NOVEMBER findet vorm Kieler AMTSGERICHT (Deliusstraße 22) um 8.30 UHR eine SPONTANKUNDGEBUNG statt.

Kommt vor allem wegen der zu erwartenden Gerichtsentscheidung noch einmal zahlreich ins und vors Gericht und unterstützt den Genossen!

SOLIDARITÄT MIT DEM ANGEKLAGTEN ANTIFASCHISTEN!

PRESSEMITTEILUNG zum dritten Prozesstag, 19.11.2007

- Dritter Prozesstag gegen Kieler Antifaschisten endet wieder mit Vertagung

- Nächster Prozesstag am kommenden Mittwoch, 21.11., 9 Uhr, Saal 4 des Amtsgericht Kiel

- Sabine Münzer: "Wir rufen alle AntifaschistInnen dazu auf, den Angeklagten während der zu erwartenden Gerichtsentscheidung zu unterstützen!"


Heute, am Montag, 19. November fand vorm Amtsgericht Kiel der nun schon dritte Prozesstag gegen den Kieler Antifaschisten statt, dem die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger vorwirft. Dieser endete nach einer insgesamt achtstündigen Verhandlung erneut mit einer Vertagung. Der vierte und voraussichtlich letzte Verhandlungstag wird schon am kommenden Mittwoch, 21. November wiederum im Saal 4 der Amtsgerichts Kiel stattfinden.

Morgens um 8 Uhr führten etwa 40 AntifaschistInnen am Hauptbahnhof eine Kundgebung durch und demonstrierten anschließend gemeinsam mit dem Angeklagten zum Gericht. Dort wurde parallel zum Prozess den ganzen Tag eine Kundgebung abgehalten. Der Gerichtssaal war wiederholt durchgehend voll besetzt mit FreundInnen und politischen WeggefährtInnen des Angeklagten.

Der Prozess war neben zwei ZeugInnenanhörungen geprägt von verschiedenen Anträgen zur Befangenheit der Richterin, zur Unglaubwürdigkeit der Neonazizeugen und zur örtlichen Begebenheit des Tatortes. Diese wurden größtenteils abgelehnt. Der Verteidiger kritisierte daraufhin, dass Gericht würde damit verhindern, dass die unvollständigen und einseitigen Ermittlungen gegen Linke in diesem politischen Prozess durch wichtige fehlende Details ergänzt würden.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April äußerte sich zum heutigen Verhandlungstag: „Nachdem die unglaubwürdigen Zeugenaussagen der Nazischläger, die damit unter anderem von einem bei ihnen gefundenen blutigen Messer ablenken wollten, schon zum Anlass für eine Repressionswelle gegen linke Aktivisten in Kiel genommen wurde, müssen diese nun auch noch dafür herhalten, einen solchen Mammutprozess vom Zaun zu brechen. Wir rechnen mit einer Entscheidung am Mittwoch. Wir rufen deshalb nochmals alle AntifaschistInnen in Kiel auf, den Angeklagten auch am vierten Prozesstag wieder zahlreich vorm und im Gerichtssaal ihre Solidarität zu demonstrieren und ihren Unmut über dieses skandalöse Justiztheater kundzutun!“

Freitag, 16. November 2007

PRESSEMITTEILUNG, 16.11.07: Dritter Prozesstag am kommenden Montag., 19.11.

- Dritter Prozesstag gegen Kieler Antifaschisten am kommenden Mo., 19.11.07 im Saal 4 des Amtsgericht

- AntifaschistInnen rufen erneut zu frühmorgendlicher Demonstration und Kundgebung vorm Gericht auf

- Sabine Münzer: "Justiz und Staatsanwaltschaft haben nichts in der Hand!"


Am kommenden Montag, 19. November kommt es vorm Amtsgericht Kiel zum nun dritten Verhandlungstag im Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten, dem die Staatsanwaltschaft nach wie vor die gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger vorwirft. Diese soll sich im Zuge einer Auseinandersetzung zwischen Neonazis und Antifaschisten am 1. April 2006 ereignet haben, woraufhin einer der beteiligten Neonazis, bei dem die Polizei ein blutiges Messer fand, eine willkürliche Anzeige gegen den nun Angeklagten stellte. Dies war der Startschuss für eine nun seit etwa eineinhalb Jahren andauernde Repressionswelle gegen Aktivisten aus der linken Szene Kiels.

Wie bereits zu den vergangen Prozesstagen rufen antifaschistische Gruppen zu einer öffentlichen Begleitung des skandalösen Prozesses auf. Um 8 Uhr soll vom Hauptbahnhof eine frühmorgendliche Demonstration starten, die den Angeklagten zum Gericht begleiten will. Dort soll wieder über die gesamte Prozessdauer eine Kundgebung vorm Gericht stattfinden. Auch mit zahlreichen kritischen ProzessbeobachterInnen im Gerichtssaal ist wieder zu rechnen.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April äußerte sich im Vorfeld des dritten Prozesstages, an dem weitere Zeuginnen gehört werden sollen und eine Entscheidung des Gerichts nicht unwahrscheinlich ist: "Wenn die Justiz gehofft hat, der große Protest gegen ihren Anti-Antifa-Prozess würde abreißen, wenn er sich dermaßen in die Länge zieht, müssen wir sie enttäuschen. Die Solidarität mit dem Angeklagten in Kiel und darüber hinaus ist mit jedem Prozesstag gewachsen und wird sich auch am Montag wieder in unseren Aktionen ausdrücken. Wenn Justiz und Staatsanwaltschaft also ein Interesse daran haben, dass es nicht noch mehr Unmut hervorruft, dass in Deutschland der Staat mit Neonazis gemeinsam gegen Antifaschisten vorgeht, sollten sie sich endlich eingestehen, dass sie nichts gegen unseren Freund und Genossen in der Hand haben."

Die vergangenen Prozesstage hatten außer widersprüchlichen und selbstbelastenden Aussagen der Neonazizeugen und dem Eingeständnis von PolizeizeugInnen, selbstverständlich nur einseitig gegen Linke ermittelt zu haben, keine Erkenntnisse über die Beteiligung des Angeklagten an der Auseinandersetzung ergeben.

Freitag, 9. November 2007

SOLIDARITÄT mit dem angeklagten Antifaschisten...

...die dritte Halbzeit!?

Am Mo., 19. November wird vorm Kieler Amtsgericht der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen Antifaschisten stattfinden, dem nach wie vor die gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Nazischläger vorgeworfen wird. Diese soll sich während einer Auseinandersetzung zwischen Neonazis und einer Gruppe Antifaschisten am 1. April 2006 vor einem Supermarkt in Kiel-Gaarden ereignet haben. Die beteiligten Neonazis kennen seinen Namen und wollen den Angeklagten als einen der Mitwirkenden erkannt haben: Einer der Neonazis stellte Strafanzeige gegen den Antifa, als die am Tatort (an dem von Antifaschisten weit und breit nichts zu sehen war) eintreffende Polizei ein blutiges Messer bei dem Neonazi fand. Seitdem durchleuchteten Polizei und Staatsanwaltschaft Teile der autonomen Antifa-Szene Kiels, führten eine Hausdurchsuchung durch und leiteten mehrere Ermittlungsverfahren ein.


DER PROZESSVERLAUF...

Der Prozess wurde schließlich vor etwa einem Monat, am 19. Oktober eröffnet. Nachdem der Angeklagte in seiner Prozesserklärung bekannt gab, dass er nicht bereit ist, etwas zu dem skandalösen Prozess durch eigene Aussagen beizutragen, wurden die beteiligten Neonazis als Zeugen angehört. Diese widersprachen sich mehrmals und belasteten sich sogar gegenseitig. Weitere ZeugInnen konnten keine Angaben über den Verlauf oder die Beteiligten (außer der Neonazis) an der Auseinandersetzung machen. Justiz und Staatsanwaltschaft hatten nichts gegen den Angeklagten in der Hand, weshalb der Prozess auf den 05. November vertagt wurde, um weitere richterlich vorgeladene ZeugInnen anzuhören. An diesem Tag wurde die Einschätzung von AntifaschistInnen, die Ermittlungsverfahren und die Anklage seien in erster Linie ein willkommener Anlass, linke AktivistInnen zu überwachen und einzuschüchtern, bestätigt: Es kam ans Tageslicht, dass von einem unbeteiligten Zeugen am Tatort belastende Aussagen protokolliert wurden, die er nie geäußert geschweige denn beobachtet hatte. Zwei PolizeizeugInnen mussten eingestehen, von Beginn an vorverurteilt und ausschließlich gegen Linke ermittelt zu haben und reagierten dabei äußerst aggressiv auf entsprechende Nachfragen des Verteidigers. Auch der zweite Verhandlungstag endete ohne Ergebnisse und mit einer Vertagung. Am 19. Oktober sollen nun letzte Zeuginnen gehört werden, danach ist mit einer Gerichtsentscheidung zu rechnen.


KEIN ZUFALL.

Dass dieses Verfahren kein Einzelfall ist, sondern es in Deutschland System hat, dass Neonazis und Staat auch mal zusammenarbeiten, um einer unliebsamen Linken die Arbeit zu erschweren, zeigt ein weiterer aktueller Fall in Berlin. Auch hier wollen bekannte Neonazis den Antifaschisten Matti als Beteiligten einer militanten Antifa-Aktion erkannt haben. Nachdem Matti deshalb bereits Anfang des Jahres über 100 Tage in Untersuchungshaft saß, wird ihm nun auch diesen Monat der Prozess gemacht. Ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch außerhalb der Deutschen Grenzen gibt es vergleichbaren Fälle von Repression: In Weißrussland sitzt derzeit der Antifaschist Maxim in Haft, weil er an einer Auseinandersetzung mit Neonazis beteiligt gewesen sein soll.


UNSERE ANTWORT: SOLIDARITÄT!

Dass wir der staatlichen Repression etwas entgegen setzen können, zeigte sowohl die Kampagne, die im Frühjahr zumindest Mattis Entlassung aus der U-Haft erkämpfte, als auch die Unterstützung die unser angeklagter Kieler Genosse derzeit erfährt. Am ersten Prozesstag nahmen 200 Menschen an einer Kundgebung vorm Amtsgericht teil, am zweiten begleiteten ihn 50 Menschen am frühen Morgen zum Gericht. An beiden Tagen war der Gerichtssaal mit FreundInnen und GenossInnen voll besetzt und schon am Wochenende vor Prozessbeginn demonstrierten 400 Menschen ihre Solidarität mit dem Angeklagten in der Kieler Innenstadt. All diese Aktionen haben ihm und seinem Umfeld viel Kraft gegeben, die staatliche Repression zu ertragen und auch mit dazu beigetragen, dass es zumindest bis jetzt keine Verurteilung gab. Deshalb ist es wichtig, auch am dritten und voraussichtlich letzten Prozesstag den öffentlichen Widerspruch gegen das Justiztheater aufrecht zu erhalten und unseren Genossen nochmals zahlreich vorm und im Gerichtssaal zu unterstützen.


ALSO GILT AUCH AM 19.11. WIEDER:
SOLIDARISCH SEIN - FRÜH AUFSTEHEN!




MONTAG, 19. NOVEMBER 2007

*** Demonstration zum Amtsgericht:
8 Uhr, Hauptbahnhof (Buskartenhäuschen)

*** Prozessbeginn:
9 Uhr, Amtsgericht Kiel (Deliusstraße 22), Saal 4



Antirepressionsgruppe 1. April

Montag, 5. November 2007

PRESSEMITTEILUNG zum zweiten Prozesstag, 05.11.2007

- Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen Kieler Antifaschisten

- Soli-Demo am frühen Morgen mit rund 50 TeilnehmerInnen und Dauerkundgebung vorm Gericht

- Prozess erneut vertagt auf Mo., 19.11.07, 9 Uhr Amtsgericht Kiel (Saal 4)

Heute fand vorm Amtsgericht Kiel der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den angeklagten Kieler Antifaschisten statt. Bereits um 8 Uhr morgens versammelten sich auf dem Exerzierplatz gut 50 FrühaufsteherInnen und begleiteten von dort den Angeklagten mit einer kleinen Demonstration zum Amtsgericht, um ihm ihre Solidarität zu bekunden und ihn auch am zweiten Prozesstag nicht allein zulassen.

Auch heute konnten im Gericht alle Plätze des Saal 4 durchgehend mit GenossInnen und FreundInnen des angeklagten Antifas besetzt werden.

Gleichzeitig wurde draußen erneut eine Kundgebung den ganzen Prozessverlauf lang aufrecht erhalten. Über den Tag verteilt nahmen sich über 100 Solidarische ein paar Stunden Zeit und wohnten der Veranstaltung bei.

Nach der Anhörung verschiedener richterlich geladener ZeugInnen, wurde die Verhandlung gegen 14:30 Uhr erneut unterbrochen und ein Fortfahren auf den 19. November um 9 Uhr vertagt. Hier wird dann wieder im Saal 4 des Kieler Amtsgericht der dritte Prozesstag stattfinden.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April kommentierte den Tag kopfschütttelnd: "Heute wurde einmal mehr deutlich, das dieses ganze Ermittlungsverfahren von Anfang an nur der Befriedigung des Schnüffelbedürfnisses von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Kieler Antifa-Szene diente und sie nichts gegen den Angeklagten in der Hand haben. Um sich dies endlich einzugestehen, brauchen Ermittlungsbehörden und Justiz nun noch einen Prozesstag. Das stimmt uns natürlich nicht gerade wohlwollender diesem ohnehin skandalösen Theater gegenüber, aber gerade deshalb ist selbstverständlich auch am 19.11. mit einer weiteren öffentlichkeitswirksamen Präsenz von AntifaschistInnen zu rechnen!"

Am 19.10. begann vorm Amtsgericht Kiel der Prozess gegen den angeklagten Antifaschisten, dem gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger vorgeworfen wird. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen Antifaschisten und Neonazis vor einem Supermarkt in Kiel-Gaarden am 1. April 2006. Die Anklage wurde seit Bekanntwerden von starkem Protest Kieler AntifaschistInnen begleitet.

Freitag, 2. November 2007

PRESSEMITTEILUNG zur Flugblattaktion vorm zweiten Prozesstag, 02.11.2007

- Heutige Flugblattaktion in der Kieler Innenstadt

- Nächster Prozesstag gegen angeklagten Kieler Antifaschisten am Mo., 05.11.

- UnterstützerInnen des Angeklagten rufen erneut zu Solidaritätsaktionen auf


Heute, am 02. November ´07 thematisierte eine gute Handvoll solidarischer AktivistInnen in der Holstenstraße in der Kieler Innenstadt erneut die derzeit laufende Anklage gegen einen Kieler Antfaschisten in der Öffentlichkeit. Hierbei wurden am frühen Nachmittag einige Hundert Flugblätter verteilt.

In den Flugblättern wurde zur Teilnahme an den Solidaritätsaktionen mit dem Angeklagten am Mo., 05. November aufgerufen. An diesem Tag findet ab 9 Uhr im Saal 4 des Amtsgerichts Kiel der zweite Prozesstag gegen den Aktivisten, dem die Beteiligung an einer Auseinandersetzung zwischen stadtbekannten Neonazischlägern und einer Widerstand leistenden Gruppe Antifaschisten am 1. April 2006 vorgeworfen wird, statt.

Die Antirepressionsgruppe 1. April ruft am Montag um 8 Uhr morgens zu einer Demonstration vom Exerzierplatz zum Amtsgericht auf. Sabine Münzer von der Gruppe äußerte sich dazu: „Wir werden auch am zweiten Prozesstag unseren Freund und Genossen nicht allein der Staatsanwaltschaft und der Justiz aussetzen, sondern ihn mit einem frühmorgendlichen Spaziergang zum Gericht begleiten und werden auch dort, solange der Prozess läuft, vorm und im Gericht präsent bleiben. Wir lassen es auch weiterhin nicht unwidersprochen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Menschen dafür bestraft werden, antifaschistisch aktiv zu sein, da können auch noch so viele Prozesstage angesetzt werden.“

Die Verhandlung wurde nach dem ersten Prozesstag am 19. Oktober nach mehreren ZeugInnenaussagen vertagt. Unter ihnen befanden sich auch die der an der Auseinandersetzung beteiligten Neonazis, die durch Widersprüche und gegenseitige Belastungen auffielen.
Der Prozess wurde sowohl im Vorfeld mit einer Demonstration von 400 Solidarischen, als auch am Prozesstag selbst mit einer Kundgebung, an der sich 200 Menschen beteiligten, begleitet.

Freitag, 26. Oktober 2007

SOLIDARITÄT mit dem angeklagten Antifaschisten...

... auch am zweiten Prozesstag!

Am 19.10.07 fand vorm Kieler Amtsgericht der erste Prozesstag gegen unseren Genossen und Freund statt, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger vorwirft. Nach verschiedenen ZeugInnenanhörungen, unter ihnen auch die der an der Auseinandersetzung beteiligten Neonazis, die durch widersprüchliche Aussagen und peinliche Tritte in Fettnäpfchen glänzten, wurde der Prozess nach der etwa siebenstündigen Verhandlung auf Montag, 05. November um 9 Uhr in den Saal 4 des Amtsgerichts vertagt. An diesem Tag sollen weitere, richterlich vorgeladene ZeugInnen gehört werden.


Breite Solidarität mit dem Angeklagten.

Die Anklage des Antifaschisten war bereits im Vorfeld von starkem Protest begleitet. Schon am Wochenende vor dem Prozess demonstrierten etwa 400 Menschen am Samstag, 13.10. durch die Kieler Innenstadt, um ihre Solidarität mit dem Angeklagten im Speziellen und die generell zunehmende Kriminalisierung linker Politik im Allgemeinen zu zeigen. Diese drückt sich z.B. in den derzeit laufenden 129a-Verfahren („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) gegen linke AktivistInnen aus.

Auch der Prozesstag selbst wurde von einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, an der sich trotz des ungünstigen Zeitpunktes bis zu 200 TeilnehmerInnen beteiligten, begleitet. Außerdem war der viel zu kleine Gerichtssaal durchgängig mit FreundInnen und GenossInnen des Angeklagten besetzt, die sich auch nicht durch eine massive Polizeipräsenz einschüchtern und durch überzogene Kontrollen am separaten Gerichtseingang abschrecken ließen.


Zurück zum 1. April 2006

Hintergrund der Anklage ist eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und Antifaschisten am 1. April 2006, bei dem ein Antifaschist durch einen Messerstich eines Neonazis schwer verletzt wurde. Dieses Ereignis nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft unter Berufung auf Zeugenaussagen der beteiligten Neonazis zum Anlass, die linke Szene Kiels auszuschnüffeln und unter Druck zu setzen. So schöpften sie auch noch so unübliche Ermittlungsmaßnahmen aus: Es kam u.a. zu einer Hausdurchsuchung am 11.5.06 und zu mehreren Ermittlungsverfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche AktivistInnen aus der linken Szene Kiels.


Gemeinsam lässt sich vieles ertragen!

Die große Beteiligung an den Solidaritätsaktionen hat den Betroffenen und ihrem Umfeld nach den eineinhalb Jahren erzwungener Auseinandersetzung mit dem Repressionsdruck, die geprägt waren von Spannungen, Verunsicherung, Überforderung und allem was staatliche Repression noch so mit sich bringt, viel Mut und Kraft gegeben. Diese wichtige Unterstützung und die öffentliche Klarstellung, dass jeglicher Widerstand gegen Neonazis immer und überall wichtig und legitim ist, müssen auch am zweiten Prozesstag fortgesetzt werden. Nur so können die Einzelnen, die sich die staatliche Repressionsmaschine stellvertretend für uns alle rauspickt, dazu ermutigt werden, sich trotz aller Unannehmlichkeiten nicht einschüchtern zu lassen und ihre politische Aktivität und ein selbstbestim-mtes Handeln fortzusetzen.

Deshalb: Früh aufstehen am 05.11.!


Montag, 05. November 2007:

  • Demonstration zum Amtsgericht: 8 Uhr, Exerzierplatz
  • Prozessbeginn: 9 Uhr, Amtsgericht Kiel (Deliusstraße 22), Saal 4


Antirepressionsgruppe 1. April und UnterstützerInnen

Freitag, 19. Oktober 2007

PRESSEMITTEILUNG der „Antirepressiongruppe 1. April“, 19.10.2007

- 200 Solidarische begleiten angeklagten Antifaschisten zum Prozess im Amtsgericht

- Prozess auf den 05.11. vertagt

- Sabine Münzer: „Starke Rückendeckung für den Angeklagten und weiteres
klares Zeichen für einen konsequenten Antifaschismus!“

Heute, am 19.10.07 fand vorm Kieler Amtsgericht der Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten statt, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung an einem stadtbekannten Neonazischläger vorwirft. Schon ab 9 Uhr, einer Stunde vor Prozessbeginn, versammelten sich zeitweise 200 FreundInnen und politische WeggefährtInnen vor dem Amtsgericht zu einer Solidaritätskundgebung. In zwei Redebeiträgen wurden sowohl die skandalöse „Beweislage“, die lediglich auf den Zeugenaussagen und willkürlichen Identifizierungen von Neonazis beruht, als auch die Tatsache, dass Menschen überhaupt dafür bestraft werden sollen, sich gegen Neonazis zur Wehr zu setzen. Die Kundgebung wurde den ganzen Tag als Anlaufstelle für die vielen UnterstützerInnen, die keinen Platz mehr im Gerichtssaal fanden, aufrecht erhalten.

Der Prozess in dem mit solidarischen ProzessbeobachterInnen voll besetzten Saal 4 des Amtsgerichts wurde nach der Vernehmung verschiedener ZeugInnen, wie auch der beteiligten Neonazis, um 17 Uhr unterbrochen und eine Entscheidung auf den 05. November um 9 Uhr (Saal 2) vertagt.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April, die mit anderen Gruppen zur Kundgebung aufgerufen hatte, war erfreut über die große Unterstützung des Angeklagten: „Nachdem schon am Samstag 400 Menschen im Vorfeld des Prozesses an der Solidaritätsdemo in der Kieler Innenstadt teilgenommen hatten, war die heutige Kundgebung mit ihren 200 TeilnehmerInnen trotz Wochentag und der frühen Uhrzeit ein weiteres klares Signal: Dem Angeklagten konnte der Rücken gestärkt werden und klar gemacht werden, dass er nicht alleine dasteht, sondern viele mehr sich angesprochen fühlen. Außerdem wurde klargemacht: Es ist völlig legitim, wenn Menschen gegen die alltägliche Neonazibedrohung Widerstand leisten. Der Justizapparat braucht wohl seine Zeit, um das zu verstehen und hat das Urteil vertagt. Klar ist: Wir werden den Angeklagten auch am 05.11. wieder öffentlich wirksam begleiten.“

Hintergrund der Anklage ist eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und Antifaschisten am 1. April 2006, bei dem ein Antifaschist durch einen Messerstich eines Neonazis schwer verletzt wurde. In dessen Folge kam es mit Hilfe von Zeugenaussagen der beteiligten Neonazis u.a. zu einer Hausdurchsuchung und mehreren Ermittlungsverfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche AktivistInnen aus der linken Szene Kiels.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

INFOS für den 19.10.

Hier die letzten News für den morgigen Prozesstag:

Neuer Raum
Der Prozess wurde in einen größeren Raum verlegt und findet nun ab 10 Uhr statt im Saal 6 im Saal 4 des Amtsgericht Kiel (Deliusstraße 22) statt.

EA
Der Ermittlungsausschuss ist morgen ab Kundgebungsbeginn um 9 Uhr unter der Nummer 0160-16 57 128 zu erreichen.


SEID SOLIDARISCH MIT DEM ANGEKLAGTEN GENOSSEN UND KOMMT ZAHLREICH!

Samstag, 13. Oktober 2007

PRESSEMITTEILUNG der „Antirepressiongruppe 1. April“, 13.10.2007

- 400 TeilnehmerInnen auf antifaschistischer Antirepressionsdemonstration für angeklagten Antifaschisten in Kiel

- Sabine Münzer: „Deutliches Zeichen gegen die Kriminalisierung linker Politik und für eine konsequente antifaschistische Praxis.“

- Weitere Solidaritätskundgebung zum Prozess am Fr., 19.10., ab 9 Uhr vor dem Amtsgericht Kiel

Heute, am 13.10.07 demonstrierten am frühen Nachmittag bei sonnigem Wetter fast 400 Menschen unter dem Motto „Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten! Der Kampf gegen (Neo)Nazis ist notwendig. Gegen die Kriminalisierung linken Widerstands!“ in der Kieler Innenstadt lautstark ihre Solidarität mit einem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung an einem stadtbekannten Kieler Neonazischläger angeklagten Antifaschisten. Auf insgesamt vier Kundgebungen wurde mehrfach auf den anstehenden Prozess gegen den Kieler Antifaschisten am kommenden Freitag und seinen Hintergrund, auf die Notwendigkeit einer konsequenten antifaschistischen Praxis und auf weitere Fälle von Repressionen gegen linke AktivistInnen wie die aktuell laufenden Verfahren nach §129a („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) hingewiesen.

Sabine Münzer von der Antirepressionsgruppe 1. April, die zusammen mit elf weiteren Gruppen und Zusammenhängen aus dem linken und antifaschistischen Spektrum zur Demo aufgerufen hatte, bewertete die Veranstaltung als gelungene Aktion im Vorfeld des Prozessen: „400 Menschen haben heute deutlich gezeigt, dass sie es nicht widerspruchslos hinnehmen, dass ein Mensch aus dem bloßen Grund, ein linker Aktivist zu sein, vor Gericht gestellt wird und sich die Staatsanwaltschaft die hierfür nötigen Aussagen ausgerechnet von Neonazischlägern holt. Und dann auch noch für eine Tat, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Den Widerstand gegen unerträgliche Nazis!“

Das Solidaritätsbündnis ruft für Freitag, 19. Oktober ab 9 Uhr zu einer weiteren Kundgebung vor dem Amtsgericht Kiel auf. Hier soll ab 10 Uhr im Saal 6 der besagte Prozess stattfinden.

Hintergrund der Anklage ist eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und Antifaschisten am 1. April 2006, bei dem ein Antifaschist durch einen Messerstich eines Neonazis schwer verletzt wurde. In dessen Folge kam es mit Hilfe von Zeugenaussagen der beteiligten Neonazis u.a. zu einer Hausdurchsuchung und mehreren Ermittlungsverfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche AktivistInnen aus der linken Szene Kiels.

REDEBEITRAG der Antirepressionsgruppe 1. April / Antifa-Antirepdemo, Kiel, 13.10.

Wir freuen uns sehr, dass ihr alle hier heute in der Kieler Innenstadt erschienen seid, um mit uns gegen staatliche Repression gegen linke Politik im allgemeinen und in Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten im speziellen zu demonstrieren. Wir möchten uns im Folgenden diesem konkreten Anlass der Demo, also dem Prozess am nächsten Freitag, 19. Oktober, bei dem unser Genosse der gefährlichen Körperverletzung an dem stadtbekannten Nazischläger D.R. beschuldigt wird und seiner Vorgeschichte widmen.
Zurück geht dieser Vorwurf auf eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und einer Gruppe Antifaschisten am 01. April 2006, bei der sich die Antifas weigerten, sich dem einschüchternden und offenen Auftreten der Neonazis zu beugen, sondern sich offensiv gegen diese verteidigten. Dass D.R. während der Auseinandersetzung ein Messer zückte und einen der Antifas schwer verletzte, unterstrich dabei die Gefährlichkeit einer Kombination aus Gewaltgeilheit und neonazistischer Menschenhassidelogie, die einen offensiven Umgang mit Nazis erst recht in dieser Situation zu einer Notwendigkeit machte.

Bereits wenige Wochen später, in den Morgenstunden des 11. Mai, verdeutlichten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass sie mit Hilfe einer Anzeige und einer willkürlichen Identifizierung eines linken Aktivisten durch den Messerstecher R., die Auseinandersetzung vom 1. April zum willkommenen Anlass nehmen würden, Personen aus der linken Szene Kiels auszuschnüffeln. Mit der Begründung, vermeintliche Tatwerkzeuge sicherzustellen, durchsuchten sie die Wohnung des Angeklagten und parallel dazu einen Privat-PKW. Ermittlungsmaßnahmen, die nach einer unpolitischen Diskoschlägerei undenkbar wären.
In den folgenden Monaten kam es zudem zu mindestens drei weiteren, nach wie vor laufenden, Ermittlungsverfahren, von denen sich zwei ebenfalls auf die Zeugenaussagen der Nazischläger gegen tatsächliche und vermeintliche linke Aktivisten aus Kiel, stützen.

Was die Ermittlungen, die Hausdurchsuchung und schließlich die Anklage bezwecken sollen, liegt auf der Hand. Es geht Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich nicht in erster Linie nur um die Aufklärung einer Straftat in ihrer bürgerlichen Auffassung, sondern um die Ausspionierung und Einschüchterung linker Aktivisten. Und wir können an dieser Stelle leider nicht erwidern, dass diese Taktik nicht aufgegangen wäre. Als die Repressionsschläge nach und nach auf uns, also die Betroffenen und ihren UnterstützerInnenkreis einprasselten, handelten wir auf einamal nicht mehr mit kühlem Kopf nach unseren politischen Überzeugungen. Auf einmal stand es nicht mehr außer Frage, mit der Justiz oder der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, also mit denjenigen, die uns erst die Scheiße eingebrockt haben und meinen, über uns richten und uns anklagen zu dürfen. Stattdessen legten wir uns Argumente zurecht, warum ausgerechnet unserer Fall eine besondere Situation sein sollte und es eine Chance darstellen könnte, der Gegenseite mit Aussagen auszuhelfen. Erst als die Planlosigkeit und Fahrlässigkeit unseres Vorgehens nicht mehr zu übersehenden Schaden anzurichten drohte und auch tat, taten wir das, was wir sonst so gern auf viele Flugblätter und Aufkleber schreiben: Wir wandten uns nach über einem halben Jahr des Vertuschens unserer Situation an GenossInnen und forderten Solidarität ein. Wenn mit diesem Schritt auch noch lange nicht alle Unsicherheit, mangelnde Bereitschaft zur politischen Auseinandersetzung und Öffnung der Szene gegenüber überwunden waren und immer noch nicht sind, möchten wir an dieser Stelle dennoch allen GenossInnen, die ähnliche Erfahrungen wie wir gemacht haben, machen oder machen werden, ans Herz legen: Nehmt die Parolen um Dinge wie Aussageverweigerung ernst und setzt Euch mit den Diskussionen auseinander, die hinter ihnen stehen. Und vorallem: Tut dies nicht allein im stillen Kämmerlein oder in einer heimlichen Runde mit dem Anwalt, sondern wendet Euch an Eure GenossInnen. Denn nur so können wir der durchaus richtigen Erkenntnis der Parole "Angeklagt ist einer, gemeint sind wir alle!", langfristig mit der Waffe der Solidarität entgegen.

Umso schöner ist zu sehen, dass wir heute trotzdem in Form dieser antifaschistischen Antirepressionsdemo gemeinsam und stark nach in die Öffentlichkeit tragen, dass es ein Skandal ist, dass wir in einem Staat leben, in dem messerstechende Neonazis nur auf ein Bild irgendeines linken Aktivisten zeigen müssen um einen Repressionsaparat in Gang zu setzen. Genauso wollen wir nochmal klar und deutlich sagen, dass wir es keinesfalls falsch und als zu bestrafend finden, wenn Menschen aktiv werden, um öffentlich auftretenden Neonazis ihren Raum zu nehmen und sie in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit einzuschränken. Und dies egal wann und egal wo und ob aus einer passiven Verteidingungslage hinnaus oder in Form einer offensiven Aktion: Diejenigen, die sich aus rassistischen, antisemitischen oder nationalistischen Gründen heraus nehmen zu glauben, mehr Wert zu sein als andere und sich positiv auf die massenmörderische Ideologie und Praxis der Nationalsozialisten beziehen und diese, wenn sie könnten, wiederholen würden, haben nichts anderes verdient, als tagtäglich und überall wo sie auftauchen, Probleme zu kriegen.

In diesem Sinne wünschen wir uns für heute eine kraftvolle Demo und hoffen Euch alle am kommenden Freitag, 19.10. um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Kiel auf der Kundgebung wiederzusehen und dannach ab 10 Uhr den angeklagten Genossen im Gerichtssaal durch Eure Anwesenheit beim Prozess zu unterstützen.

DENN DER KAMPF GEGEN (NEO)NAZIS IST NOTWENDIG!
SOLIDARITÄT MIT DEM ANGEKLAGTEN ANTIFASCHISTEN UND ALLEN ANDEREN VON REPRESSION BETROFFENEN LINKEN AKTIVISTiNNEN!

REDEBEITRAG der Gruppe Zunder (Kiel) / Antifa-Antirepdemo, Kiel, 13.10.

Grund der heutigen Demo ist im speziellen die Unterstützung für einen angeklagten Antifaschisten. Im Allgemeinen bringen wir jedoch nicht nur unsere Solidarität mit einer einzigen Person auf die Strasse, sondern zeigen uns solidarisch mit Menschen die sich notwendigerweise auf den unterschiedlichsten Ebenen Naziideologie, ihren Angriffen und ihren Strukturen entgegenstellen. Und wir zeigen uns kämpferisch, weil das herrschende System versucht genau diese Praxis zu verhindern und zu unterbinden, sie kriminalisiert und linke AktivistInnen damit konkret angreift.

Im Gegensatz zur Propagandamaschinerie der Parteien und bürgerlichen Medien, sehen wir Nazis nicht im luftleeren Raum oder betrachten sie als angeblich isolierte Randgruppe.
Ihre Ideologie und ihr rassistisches, sexistisches und antisemitisches Denken findet sich in einem nicht geringen Teil der deutschen Bevölkerung wieder. Zwar wird sich offiziell immer gerne von Nazis distanziert und Zivilcourage gefordert, doch genau dieses aktuelle Kieler Beispiel, dass uns heute hier auf die Straße gehen lässt, zeigt einen bezeichnenden Ausschnitt der Verhältnisse in der BRD:
Antifaschistische Aktion und Gegenwehr wird mit Repression überzogen, während bekannte Nazischläger weiterhin ungestört öffentlich auftreten und im Endeffekt sogar die entscheidenden Zeugen im Gerichtsaal sein werden.
Das Justiz und Polizei nicht nur in diesem Fall den Nazis den Ball zu spielen und ihre Strukturen damit schützen, wird öffentlich meistens ausgeblendet.

Natürlich, der kapitalistische Nationalstaat BRD wehrt sich gegen alles was nicht in das Konzept von Profitmaximierung und Standortlogik passt. In einigen Bereichen mögen das auch Neo-Nazis sein, in erster Linie ist dies jedoch die gängige Reaktion, gegen linke AktivistInnen und Menschen die gewollt oder ungewollt nicht in Logik und Raster gesellschaftlicher Normen und Anforderungen passen.
So bleibt die staatliche Forderung nach „Zivilcourage“ nichts als eine Farce, ist es doch derselbe Staat der Menschen in Deutsche und Ausländer kategorisiert, Menschen ohne Pass in Abschiebeknäste sperrt, sie deportiert und die Außengrenzen militärisch abriegelt.
Und es ist das logische Prinzip eines jeden Staates, weil es vor dem Hintergrund der eigenen Interessen immer um Imagepflege, nicht jedoch um tatsächliche moralische oder politische Forderungen geht.

Diese alltägliche rassistische Normalität spiegelt sich auch auf gesellschaftlicher Ebene wieder. Denn das neonazistische Weltbild von Verschwörungstheorien als Erklärung für die trostlose kapitalistische Realität und ihr widerwärtiger Stolz auf die „Heimat“, findet in der Bevölkerung mehr Zuspruch als sich viele eingestehen wollen. Gerade durch den Widererstarkten Patriotismus seit der WM letzten Jahres, gehört das Bekenntnis zur Nation wieder zum guten Ton. Wehende Deutschland-Fahnen und patriotischer Krimskrams haben ihren Weg zurück in die Köpfe gefunden und Kritik daran wird als verkrampft, überholt oder destruktiv abgestempelt. Dass jedoch so genannter Patriotismus, sowie Nationalismus und Rassismus dieselben ausschließenden Mechanismen in sich tragen, auf die Nazis schon immer gebaut haben, bleibt auch hier außen vor.
Trauriges und aktuelles Beispiel war die Hetzjagd gegen MigrantInnen in Mügeln, vor knapp 2 Monaten. Sie zeigt deutlich auf welcher Seite der deutsche Mob im Falle das Falles steht und das Neo-Nazis keineswegs gesellschaftlich isoliert sind, sondern in den Gemeinden, bürgerlichen Vereinen und am Stammtisch fest dazu gehören.
Die darauf folgende Antifa-Demo durch Mügeln brachte es auf den Punkt: DAS PROBLEM HEIßT RASSISMUS. Und wir sagen im gleichen Atemzug, das Problem heißt Nationalismus und es heißt genauso auch einfach Deutschland….

Es sind also keine rosigen Zeiten für uns als aktive linke AntifaschistInnen. Doch genau dass macht es grade notwendig, weiterhin entschlossen und vereint gegen FaschistInnen vorzugehen. Und es macht es erst recht notwendig, unsere GenossInnen nicht alleine stehen zu lassen und uns der Staatlichen Kriminalisierung, ihrer Gewalt und Repression nicht zu beugen.

Für grenzenlose Solidarität und einen konsequenten Antifaschismus!

Freitag, 12. Oktober 2007

LETZTE INFORMATIONEN zur antifaschistischen Antirepressionsdemo

Morgen (Sa., 13.10.), 14 Uhr, Asmus-Bremer-Platz Kiel

- AUFTAKT:
Nach einigem Hin- und Her startet die Demo nun doch wie ursprünglich geplant vom Asmus-Bremer-Platz und nicht wie letzte Woche verkündet vom Europaplatz.

- EA:
Der Ermittlungsausschuss ist morgen unter der Nummer 0431-56 37 17 zu erreichen.

- WETTER:
Das Wetter soll sonnig werden, also kommt zahlreich und zeigt Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten!

Mittwoch, 10. Oktober 2007

ERKLÄRUNG des Runden Tischs gegen Rassismus und Faschismus Kiel:

Kieler Antifaschist vor Gericht

Am 1. April 2006 wurden junge Kieler Antifaschisten vor einem Gaardener Supermarkt von Nazi-Schlägern angegriffen. Sie setzten sich zur Wehr. Einer von ihnen wurde von einem Faschisten mit einem Messer schwer verletzt. Staatsanwaltschaft und Polizei konzentrierten ihre Tätigkeit in der Folgezeit nicht auf die Faschisten, sondern auf die Einschüchterung der Antifaschisten und das Ausspionieren autonomer antifaschistischer Strukturen zum Beispiel durch Wohnungsdurchsuchungen. Während die Überfallenen (leider) auf Anzeigen verzichtet hatten, erstatteten nun die Nazis Anzeige gegen einen ihnen bekannten jungen Mann, dessen Teilnahme an den Auseinandersetzungen sie behaupteten und dem nun „gefährliche Körperverletzung“ vorgeworfen wird.

Am 19. Oktober wird diesem jungen Mann vor dem Kieler Amtsgericht der Prozess gemacht. Ihm gehört wie allen Menschen, die wegen ihres antifaschistischen Engagements ins Visier faschistischer Verbrecher geraten und sich gegebenenfalls gegen sie zur Wehr setzen, unsere Solidarität. Wer einen von uns angreift, greift uns alle an.
Seit Jahren setzen sich die TeilnehmerInnen des Runden Tisches gegen Rassismus und Faschismus dafür ein, dass die Faschisten der NPD, der „Freien Kameradschaften“ und anderer Organisationen sowie ihre Mitläufer in Kiel auf Widerstand stoßen. Besonders in Stadtteilen wie Gaarden, in denen Menschen vieler Mutterländer und Kulturen zusammenleben und die darüber hinaus unter den unsozialen Gesetzen und Maßnahmen der Regierungen besonders zu leiden haben, ist dieser Widerstand notwendig. Er schließt gegenseitigen Beistand und das Bemühen um ein friedliches Miteinander sowie den Kampf für eine bessere Zukunft mit einer gemeinsamen Kultur des antifaschistischen und antirassistischen Handelns ein.

Einer solchen Entwicklung stehen nicht nur die Ideologie und die gewalttätigen Übergriffe der Faschisten entgegen. Sie wird auch behindert durch die Politik der Überwachung, Einschüchterung, der ständigen Kontrolle von AntifaschistInnen und anderen Menschen, die sich gegen rechte Gewalt und auch gegen den Abbau der Demokratie einsetzen, durch die Sicherheitskräfte des Staates. In einem Klima der Angst kann gegenseitiger Beistand schlecht gedeihen. Erlebte Solidarität hilft, Angst zu überwinden.

In diesem Sinne rufen wir dazu auf, den angeklagten Antifaschisten im Gerichtssaal und im Rahmen von Kundgebungen und Demonstrationen zu unterstützen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Solidarität ist unsere Stärke! In Kiel ist kein Platz für Nazis!

Sa. 13.10.07 14 Uhr Asmus-Bremer-Platz: Demonstration gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands

Fr. 19.10.07 9 Uhr Amtsgericht Kiel: Solidaritätskundgebung