Donnerstag, 6. September 2007

PRESSEMITTEILUNG der „Antirepressiongruppe 1. April“, 24.07.2007

- Anklage wegen „Gefährlicher Körperverletzung“ gegen Kieler Antifaschisten

- Neonazigewalttäter verletzt Antifaschisten schwer und zeigt willkürlich linken Aktivisten an

- Staatsanwaltschaft und Polizei nutzen Gelegenheit und schnüffeln in linker Szene

- Sabine Münzer: „Führt Zivilcourage auf die Anklagebank?“


Anfang Juni dieses Jahres kam es zur Anklage gegen einen Kieler Antifaschisten unter dem Vorwurf der „Gefährlichen Körperverletzung“ (§ 224, StGB). Ihm wird vorgeworfen an einer Auseinandersetzung zwischen stadtbekannten Kieler Neonazischlägern und einer Gruppe Antifaschisten am 1. April 2006 vor einem Supermarkt in Kiel-Gaarden beteiligt gewesen zu sein. Die Antifaschisten hatten sich, nachdem sie im Laden von den Neonazis verbal bedroht und vorm Laden von ihnen angegriffen wurden, zur Wehr gesetzt. Einige Umstehende kamen dabei der Gruppe Antifaschisten zur Hilfe. Einer der Neonazis verletzte dabei einen Antifaschisten mit einem Messer schwer.

Am 11. Mai 2006 kam es zu einer polizeilichen Durchsuchung der Privatwohnung des Angeklagten in Kiel. Nach offiziellen Angaben um „Tatwerkzeuge“ sicherzustellen. Der Neonazi-Messerstecher will den angeklagten Aktivisten als einen der beteiligten Antifaschisten identifiziert haben.
Gegen mindestens zwei weitere Personen wird aus den selben Gründen ermittelt.

„Es ist ein Skandal, dass demnächst ein willkürlich von einem Neonazi beschuldigter linker Aktivist auf der Anklagebank sitzt, weil eine Gruppe Antifaschisten sich nicht einschüchtern ließ, sich gegen Neonazigewalt verteidigte und andere Menschen nicht wegschauten“ äußert sich Sabine Münzer von der "Antirepressionsgruppe 1. April" dazu. Münzer weiter: „Offensichtlich müssen diejenigen, die die vielerorts von zahlreichen VertreterInnen gesellschaftlicher und politischer Vereinigungen fast jeglicher Coleur eingeforderte abstrakte Zivilcourage gegen rechte Gewalt, in die Tat umsetzen, damit rechnen, strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu werden. Polizei und Staatsanwaltschaft scheint es wichtiger zu sein, jede Möglichkeit auszunutzen, linke Strukturen und Personen auszuspionieren, wie ja auch jüngst im Zuge der aktuellen, herbeikonstruierten §129a-(„Bildung einer terroristischen Vereinigung“)-Verfahren gegen linke AktivistInnen in zeitlicher Nähe zum G8-Gipfel wiederholt deutlich gemacht wurde.“

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